AGB's Reisebüro
WICHTIGE HINWEISE:
Grundsätzlich müssen Sie sich selbst über
notwendige Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur
Erlangung dieser Dokumente, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten bei
dem für Ihr Reiseziel zuständigen Botschaften informieren. Für die Beschaffung
von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich.
Informieren Sie sich grundsätzlich über
aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihren
Hausarzt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
Sie möglicherweise für den Krankheitsfall im Ausland nicht ausreichend durch
Ihre Krankenkasse versichert sind. Insbesondere können Krankenrücktransporte
einen erheblichen Vermögensschaden verursachen. Informieren Sie sich vor der
Reise bei Ihrer Krankenkasse über den Umfang der Abdeckung und sichern Sie sich
gegebenenfalls durch eine private Reiseversicherung ab.
Möchten Sie in ihrem Urlaub tauchen
gehen, vergessen sie nicht ihr Brevet, ihr Logbuch und das gültige Attest der
Tauchsportuntersuchung.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin,
dass bei Tauchsafaris vorausgesetzt wird, dass Sie tauchen können, da auch
schwierigere Tauchplätze angefahren werden können. Außerdem müssen Sie sich
vorher, nach einer Leihausrüstung erkundigen, da es nicht üblich ist, dass eine
solche Vor-Ort Miete möglich ist.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
für
Reisevermittlungsleistungen des
Tauchcenter Action-Sport
Dortmund
Inh. Ekkehard Scheffer
Wambeler Hellweg 126, 44143
Dortmund
(nachfolgend Reisebüro
genannt).
1. Geltung
Das Reisebüro wird grundsätzlich in der
Eigenschaft als Vermittlerin von Reiseleistungen im Rahmen einer
Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei denn, wir weisen ausdrücklich
darauf hin, dass wir als Reiseveranstalterin auftreten. Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten insoweit für die Tätigkeit des Reisebüros auf dem
Gebiet der Reise- und Beförderungsvermittlung. Die Vermittlung von Reise- und
Beförderungsleistungen erfolgen ausschließlich zu den Vertragsbedingungen der
jeweiligen Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger, auf die wir bereits in der
Reiseanmeldung hinweisen.
2. Anmeldung/Buchung
2.1. Mit der
Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege
(eMail, Online-Buchung) vorgenommen werden kann, beauftragen Sie das Reisebüro
verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter
oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen. Das Reisebüro führt die
Buchungsaufträge unverzüglich aus, wobei die Buchungsannahme vorbehaltlich einer
Verfügbarkeit und Kapazität der Flugverkehrsgesellschaften, Reeder,
Reiseveranstalter und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen
Bestätigung erklärt wird.
2.2. Die
allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen des auf der Anmeldung aufgeführten
Reiseveranstalters, Hoteliers, Reeders und sonstigen Leistungsträgers werden von
Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung ausdrücklich anerkannt.
2.3.
Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt
zustande, sofern das Reisebüro dessen Annahme, die keiner Form bedarf, bestätigt
oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Das Reisebüro wird
allerdings nach Möglichkeit eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit
einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen.
2.4. Der
Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen
Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters
nach Maßgabe vorstehender Ziffer 2.2.
3. Zahlungen
3.1. Die
Einforderung des Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter,
es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor.
Ist der Reisepreis direkt an den Reiseveranstalter zu leisten (Direktinkasso),
finden insoweit die Punkte 3.2 - 3.4 keine Anwendung.
3.2. Das vom
Reiseveranstalter zum Inkasso bevollmächtigte Reisebüro ist bei erfolgter
Reisevermittlung gegen Aushändigung eines Sicherungsscheins - für geleistete
Zahlungen bei Insolvenz des Reiseveranstalters - berechtigt, den vollen
Reispreis unverzüglich einzufordern und für den Reiseveranstalter
entgegenzunehmen.
3.3. Der
Reisepreis wird vom Reisebüro bis zur vollständigen Leistungserbringung durch
den Reiseveranstalter verwahrt. Dem Reisenden stehen keine Einwendungen gegen
die Weiterleitung des Reisepreises, sofern sie nicht in insolvenzbedingten
Leistungsausfällen ihren Grund haben, zu. Dieses gilt insbesondere für
reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche.
3.4. Für den
Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem
Reisebüro Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen
Leistungsträger geleistet werden müssen, ist das Reisebüro berechtigt, die
verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der
gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor
ein Sicherungsschein zur Verfügung gestellt wird.
3.5. Die
Reiseunterlagen werden Ihnen je nach Ihrer Wahl unverzüglich nach
Zurverfügungstellung seitens des Reiseveranstalters unter Zurverfügungstellung
des Sicherungsscheines gegen Zahlung zugesandt oder im Geschäftslokal des
Reisebüros ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg
erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist das Reisebüro
nicht verpflichtet, abhandengekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen
kostenlos zu ersetzen.
3.6.
Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss des
Reisebüros und bleiben ausdrücklich vorbehalten. Das Reisebüro ist berechtigt,
eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens
der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für
den Fall, dass das Reisebüro von den Flugverkehrsgesellschaften mit
entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger
Preis oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des
Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Luftverkehrsgesellschaften.
4. Leistungsänderungen
Die von den Luftverkehrsgesellschaften
veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig
werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug-
und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und
Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt
das Reisebüro keinerlei Haftung.
5. Rücktritt
5.1. Sie
können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise
zurücktreten (Stornierung). Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu
erklären.
5.2. Im Falle
des Rücktritts kann das Reisebüro bereits verauslagte oder noch zu verauslagende
Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotelier, dem Reeder, der
Flugverkehrsgesellschaft oder sonstigen Leistungsträgern von Ihnen einfordern.
Dieser Aufwendungsersatzanspruch kann sich bis auf den vollen Reisepreis
belaufen. Das Reisebüro ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf
diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu
prüfen. Dem Reisebüro steht grundsätzlich neben den Stornogebühren des
Leistungsträgers eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,-- pro stornierte
Person zu.
6. Haftung
6.1. Für die
vermittelten Reiseleistungen erbringt das Reisebüro Fremdleistungen soweit sich
aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. Wir haften daher nicht
selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.
6.2. Die
vertragliche Haftung des Reisebüros aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den
eineinhalbfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
6.3. Das
Reisebüro ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder
Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Reisebüros bereits
etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht
worden sind.
6.4. Das
Reisebüro wird Sie im Auftrag des Reiseveranstalters vor Vertragsabschluß über
notwendige Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der Fristen zur
Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten
unterrichten. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten
sind Sie alleine verantwortlich. Das Reisebüro haftet auch nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn Sie das Reisebüro mit dessen Besorgung beauftragt
haben, es sei denn, dass das Reisebüro die Verzögerung zu vertreten hat.
6.5. Sie sind
im übrigen für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Informieren Sie sich grundsätzlich über
aktuelle IMPFVORSCHRIFTEN Ihres Zielgebietes vor Reiseantritt bei Ihren
Hausarzt. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch das Reisebüro bedingt.
6.6. Für die
Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt das Reisebüro, bei
pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden, keine
Gewähr.
6.7. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie möglicherweise für den Krankheitsfall
im Ausland nicht ausreichend durch Ihre Krankenkasse versichert sind.
Insbesondere können Krankenrücktransporte einen erheblichen Vermögensschaden
verursachen. Informieren Sie sich vor der Reise bei Ihrer Krankenkasse über den
Umfang der Abdeckung.
7. Sicherung des Reisepreises
Der Reiseveranstalter hat für den Fall der
Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte
Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige
Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet
werden. Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters
durch das Reisebüro bei Einforderung des Reisepreises ausgehändigt. Dieses gilt
dann nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine
Übernachtung einschließt und der Reisepreis 150,00 Deutsche Mark nicht
übersteigt. Der Sicherungsschein ist für Beförderungsleistungen (Flug, Bahn, Fähren
etc.) und sonstigen Einzelleistungen (Hotels, Mietwagen etc.) nicht notwendig;
wird aber von einigen Leistungsträgern freiwillig erbracht.
8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch
eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so
weit wie möglich verwirklicht.
9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den
Parteien sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich aus Scheck- und
Wechselforderungen, ist der Sitz des Reisebüros.
Stand: 01.07.2006